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   LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18   

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https://dejure.org/2018,50829
LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18 (https://dejure.org/2018,50829)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18 (https://dejure.org/2018,50829)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2018 - 16 TaBVGa 145/18 (https://dejure.org/2018,50829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB IX § 177 Abs. 7 S. 4, SGB IX § 180 Abs. 1 S. 1
    1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht gestellter Antrag kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein.2. Dies führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels insgesamt. Dieses ist vielmehr insoweit zulässig, als der ...

  • IWW

    § 177 Absatz 7 Satz 4 SGB IX, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, §§ 935, 940 ZPO, §§ 85 Absatz 2 ArbGG, 935, § 180 Absatz 1 Satz 1 SGB IX, § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX, § 92 Abs. 1 S. 3, § 85 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Antragsänderung im Berufungsverfahren - Zulässigkeit der Feststellung der Zugehörigkeit des Antragstellers zur Gesamt-Schwerbehindertenvertretung im Wege einstweiliger Verfügung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 177 Abs. 7 S. 4; SGB IX § 180 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit einer Antragsänderung im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    In der Folge ist eine Beschwerde nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe mwN).

    Die Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich des Antrags zu 1 führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels insgesamt; dieses ist vielmehr insoweit zulässig, als der Antragsteller mit seinem Hilfsbegehren -zumindest teilweise- die Beseitigung der in dem angefochtenen Beschluss liegenden Beschwer erstrebt (Bundesgerichtshof 11. Oktober 2000-VIII ZR 321/99-Orientierungssatz 1 sowie Rn. 7).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe mwN).
  • VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Der Personalrat kann sich das Bestehen eines Beteiligungsrechts durch eine feststellende einstweilige Verfügung bestätigen lassen (Hessischer VGH 1. Juni 1994 -TL 864/94- Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg 29. März 2012 -62 PV 1.12- Rn. 21; Korinth, L 9).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 22.3.2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 62 PV 1.12

    Personalvertretung; Mitbestimmung; einstweilige Verfügung; Antrag auf

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Der Personalrat kann sich das Bestehen eines Beteiligungsrechts durch eine feststellende einstweilige Verfügung bestätigen lassen (Hessischer VGH 1. Juni 1994 -TL 864/94- Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg 29. März 2012 -62 PV 1.12- Rn. 21; Korinth, L 9).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Das Bundesarbeitsgericht (28. Mai 2014 -7 ABR 36/12- Rn. 21) befürwortet eine Feststellungsverfügung des Arbeitgebers zur vorläufigen Regelung eines Sachverhalts, wenn Verstöße des Betriebsrats gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Verpflichtungen in Rede stehen.
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Nach der Rechtsprechung des BAG (23.2.2016 - 1 ABR 5/14- Rn. 12) setzt das Rechtsmittel der Beschwerde voraus, dass der Rechtsmittelführer die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt.
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 22.3.2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN).
  • LAG Hessen, 25.02.2019 - 16 TaBVGa 26/19

    Behauptete Amtsniederlegung; Binnenstreitigkeit; Geltendmachung der

    Soweit es gesetzliche Gründe dafür gibt, dass die Rechtslage zu Gunsten des Arbeitgebers oder sonstiger Beteiligter nicht erst im Hauptsacheverfahren, sondern vorher geklärt wird, besteht die Notwendigkeit und Möglichkeit auch von Feststellungsverfügungen (Bundesarbeitsgericht 28. Mai 2014 -7 ABR 36/12- Rn. 21; Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Mai 2018 -16 TaBVGa 105/18; 3. September 2018 -16 TaBVGa 145/18, LAG Köln 07.04.2016 - 12 SaGa 9/16 - Rn 30; Sudler AUR 2019, 107 ff.).
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